Tantramassage mit Corona-Auflagen wieder möglich
Der TMV, Tantramassage Verband e.V., gibt auf seiner Webseite bekannt, dass Tantramassagen mit Corona-Auflagen wieder erlaubt sind – wenn auch mit Mundschutz. Zunächst war es im Mai unklar, ob einige Ordnungsämter Tantramassagen zur Prostitution zählen und die Massagebetriebe deshalb geschlossen bleiben. Dann konnte das Ayana Tantramassagestudio in Essen sich mit einer Klage durchsetzen und den Weg für andere frei machen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stellte fest, dass es sich bei der „angebotenen Tantramassage vielmehr um „Massage“ i.S.d. § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 CoronaSchVO“ handelt. Das ist also in NRW klar geregelt, andere Bundesländer zogen nach. Aber um ganz sicher zu gehen, schaut man auf den Webseiten seiner favorisierten Anbieter nach, unter welchen Auflagen dort Tantramassagen angeboten werden.