Prostituiertenschutzgesetz – wie damit umgehen?
Das neue Prostituiertenschutzgesetz bedeutet Zwangsregistrierung, extra Gebühren und Zwangsberatung auch für Tantramasseure und Yoni-Masseurinnen – zumindest sieht das derzeit noch so aus. Prostitution ist laut Gesetz jetzt alles, was eine sexuelle Dienstleistung gegen Geld ist. Bis über die Verfassungsklage in Karlsruhe entschieden wurde oder bis die Ämter sich regional für eine differenzierte Handhabe im Falle von Tantramassagen oder ähnlichen Körpertherapien entscheiden. So scheint man es in Berlin locker zu sehen, wohingegen die Studios in Dresden schon alleine wegen der Sperrbezirksverordnung um ihre Existenz bangen.
„Wir brauchen ein Gesetz für Sexualprakiker und kein Prostitutionsgesetz“ – TMV e.V.
Wir sehen das ganz klar so, wie der Tantramassage-Verband TMV e.V.: Wir meinen, dass Tantramasseure, Tantramasseurinnen und Frauenmasseurinnen sowie Gesundheitspraktikerinnen für Sexualkultur keine zu registrierenden Prostituierten sind und dass es für diese Art von Intimberührung im Grenzbereich zur Körpertherapie Ausnahmen geben muss. Die Idee hinter dem Prostituiertenschutzgesetz soll der Schutz minderjähriger Zwangsprostituierter sein – denen mag die Zwangsberatung und Registrierung vielleicht helfen. Aber bei Tantramassagen und Yoni-Massagen ist die Qualifikation vieler Anbieter/innen anspruchsvoll und therapeutisch, sie machen das freiwillig in offizieller Praxis und es kann nicht angehen, dass sie offiziell mit einem Hurenpass (Mitführungspflicht!) gebrandmarkt werden.
Datenschutzproblem: Die Folgen der Zwangsregistrierung sind noch unklar
Derzeit ist auch noch völlig unklar, wie lange die Daten gespeichert werden und welche Folgen dass ein paar Jahre später im Beruf haben kann oder bei Sorgerechtsstreitigkeiten. Das ist ein Rückfall in finsterste Zeiten, wo das Wissen um Sexualität durch Bekämpfung der Wissenden vernichtet wurde, statt es weiterzugeben zum Wohle von Frauen und Männern! Gesunde achtsame Sexualität – und dazu leiten Tantramassagen und Yoni-Massagen an – sind heilsam. Das Prostituiertenschutzgesetz muss hier differenzieren.
Yoni-Massage-Klientinnen sind doch keine Bordellbesucher
Auch die Kundin, die ihre Missbrauchserfahrungs mit Yoni-Massagen verarbeiten möchte, in denen sie spüren und Neinsagen lernt, möchte sicher nicht mit dem klassischen Bordellbesucher in einen Topf geworfen werden. Die Frauenmasseurin mit fundierter Ausbildung in muss sicher nicht vor ihrer Kundin geschützt werden.
Aber bis das Verfassungsgericht entscheidet oder lokale Initivativen wie in Dresden Erfolg zeigen, wird es dauern – vielleicht Jahre. Bis dahin muss es doch möglich sein, Lösungen zu finden.
Wisst ihr noch – damals das mit den Raucherclubs?
Mal so ganz spontan für dieses Posting überlegt: Als damals das Rauchverbot neu war, und das Rauchen in Restaurants und Discos verboten wurde, gab eine Weile eine kreative Lösung: Man wurde beim Türsteher Mitglied eines Vereins, eines privaten Raucherclubs, unterschrieb das und durfte dann die clubinterne Tanznacht besuchen.
Tantramassage privat geben und nehmen als Clubmitglied?
Wir stellen hier mal die Frage ins Universum bzw. die Community, ob es vielleicht möglich wäre, in den kommenden Monaten der Rechtsunsicherheit bei Tantramassagen und Yoni-Massagen genauso vorzugehen: Die Intimberührung wäre dann kein Dienstleistungsangebot gegen Geld mehr und die Masseurin müsste sich nicht als Hure registrieren lassen.
Die Kundin/der Kunde des Tantramassageinstituts oder die Klientin der Frauenmasseurin wird einfach Mitglied eines Tantra-, Yoni- oder Massage- oder Mediations-Clubs der Anbieterin und zahlt einen Mitgliedsbeitrag in der passenden Höhe. Was die Vereinsmitglieder dann privat miteinander im Rahmen des Clubs veranstalten ist privat. Ob die Meditation oder der tantrische Nachmittag Berührung einschließt oder nicht, bleibt intern.
Ein anderes Geschäftsmodell: Clubmitschaften statt Tantramassagen verkaufen
Dazu unterschreibt man als Interessentin auch etwas im Sinne der Rechtssicherheit, so ähnlich wie es in Tantraseminaren gemacht wird. Korrekt versteuert werden natürlich die Mitgliedsbeiträge, es will ja niemand Steuern hinterziehen. Vielmehr geht es um eine kreative Lösung im Sinne eines neuen Geschäftsmodells: Es werden keine Intim-Massagen mehr verkauft, sondern Clubmitgliedschaften. Vielleicht inspiriert diese Überlegung die ein oder andere Anbieterin oder Institutschefin? Vielleicht ist es auch totaler Unsinn. oder muss noch zuende gedacht werden … ? Man müsste mal beim Anwalt und der Steuerberaterin nachfragen.
Wie wär´s? Wenn jemand dazu etwas herausgefunden hat, schreibt bitte an pressearbeit@yoni-massage.info